Das Bundesfinanzministerium will zukünftig die Banken stärker in die Verantwortung nehmen. Das neue Gesetz geht zurück auf die am 31. März 2010 vom Kabinett verabschiedeten Eckpunkte zur Finanzmarktregulierung und umfasst unter anderem folgende Inhalte:

Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten. Einführung von Instrumenten zur Krisenbewältigung bei systemrelevanten Kreditinstituten

Gesetz zur Einrichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute

Verlängerung der Verjährungsfrist für die Haftung von börsennotierten Aktiengesellschaften bzw. Kreditinstituten
Zudem sieht der Entwurf Änderungen im Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz und im Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz vor, die eine breit angelegte Neuorganisation der mit staatlichen Maßnahmen gestützten Kreditinstituten beschleunigen und außerdem den Beendigung des staatlichen Engagements vereinfachen soll.

Die Lehren aus der Krise
Die Erfahrungen der weltweiten Finanzkrise hat deutlich gemacht, dass die bestehenden gesetzlichen Grundlagen nicht ausreichen, um so genannte systemrelevante Banken entweder Finanzmarkt [Glossar] schonend zu restrukturieren oder geordnet abzuwickeln.

Um in Zukunft Krisen dieser Art präventiv begegnen zu können und im Krisenfall handlungsfähig zu sein, ist es daher notwendig, den rechtlichen und institutionellen Rahmen zu verändern. Ziel des Restrukturierungsgesetzes ist es, die Schieflage einer systemrelevanten Bank künftig bewältigen zu können ohne hierdurch die Schieflage des Finanzsystems als solches zu gefährden.

Öffentliche Haushalte [Glossar] schonen
Im Restrukturierungsgesetz ist ein so genanntes Reorganisationsverfahren festgehalten, das Banken bei der eigenverantwortlichen Sanierung und Reorganisation in Zukunft unterstützt. Neben dieser privatwirtschaftlichen Lösung wird im Wege einer Änderung des Kreditwesengesetzes die Möglichkeit geschaffen, systemrelevante Unternehmensteile zum Schutz der Finanzmarktstabilität auf einen Dritten zu übertragen.

Für die hierfür benötigten Mittel wird ein Restrukturierungsfonds eingerichtet. Der Fonds wird durch Beiträge der Kreditwirtschaft finanziert. Die öffentlichen Haushalte werden geschont. Der Fonds untersteht der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung. Dazu sollen alle Kreditinstitute in Deutschland jährlich eine Bankabgabe leisten – die sich nach der Risikoausrichtung und dem Vernetzungsgrad der Bank richtet.

Diese Abgabe entfaltet eine Lenkungswirkung und reduziert systemische Risiken im Finanzsektor. Die Abgabe ist nicht als Betriebsausgabe steuerlich abzugsfähig.

Aktiengesellschaften stärker zur Verantwortung ziehen
Auch Aktiengesellschaften sollen künftig stärker zur Verantwortung gezogen werden: Es soll sichergestellt werden, dass Ersatzansprüche gegen Organe von Aktiengesellschaften nicht durch zu kurze Verjährungsfristen verhindert werden. Für Aktiengesellschaften, die börsennotiert oder Kreditinstitute sind soll die Frist auf zehn Jahre verlängert werden.

Der Gesetzentwurf wurde gemeinsam von den Bundesministerien der Finanzen und der Justiz vorgelegt und bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Quelle: BMFI