Das Landgericht Detmold hat mit Urteil vom 11.6.2010, Az. 12 O 277/09 die Klage der Capital Advisor Fund II GbR abgewiesen.

Das Gericht hat die von der Capital Advisor Fund II GbR auf ihren Beitrittserklärungen verwendete Widerrufsbelehrung als nicht ordnungsgemäß beurteilt, so dass der Widerruf der unternehmerischen Beteiligung durch unseren Mandanten noch jederzeit erklärt werden konnte. Die Widerklage, die für den Mandanten in dem Verfahren mit dem Antrag, festzustellen, dass das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien beendet ist, erhoben haben, hat das Landgericht Detmold stattgegeben.