Viele kennen den Vorgang noch nicht, aber die Nachfrage nach einem Pflegegutachten wird immer grösser. Das bedingt auch dadurch, das unsere Gesellschaft immer älter wird.Damit ergeben sich auch ganz andere Anforderungen an dei Gesellschaft.Wann wird nun ein Pflegegutachten erstellt, und durch wen?Ein Pflegegutachten wird durch die Pflegekasse angefordert und bei gesetzlich Versicherten durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erstellt. In dem Pflegegutachten wird festgelegt, welche Pflegestufe bei dem einzelnen Pflegebedürftigen vorliegt. Zumeist geschieht diese Beurteilung bei einem Hausbesuch des Gutachters.Dies gilt sowohl für den MDK als auch für das Gutachten des privaten Pflegeggutachters. Für die Mitglieder der privaten Krankenversicherung wird das Pflegegutachten durch einen Gutachter der dafür gegründeten Medicproof GmbH erstellt, wobei für das Pflegegutachten die gleichen Maßstäbe und Grundlagen gelten wie bei dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).

Wir raten jedem, der um eine Einstufung in eine Pflegestufe nachsucht, unbedingt immer ein privates Pflegegutachten erstellen zu lassen, da unseren Erfahrungen nach die von den Kassen bestellten Pflegegutachten nicht immer im Sinne der pflegebedürftigen Person ist. Der private Pflegegutachter unterstützt sie natürlich auch dabei, ihre Ansprüche durchzusetzen.

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