Eine gute Entscheidung. Der Bundesrat hat den Weg frei gemacht für Änderungen im Mietrecht: Eine stärkere Begrenzung der Preise und schnellere Zwangsräumungen wurden beschlossen. Bei bestehenden Mietverhältnissen darf die Miete künftig nur noch um maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöht werden, allerdings nur in gewissen Vierteln, die vom jeweiligen Bundesland bestimmt werden. Der Bundesrat ließ am Freitag eine entsprechende Änderung des Mietgesetzes passieren. Bisher lag die Erhöhungsgrenze bei 20 Prozent. Für Großstädte wie Berlin bedeutet das Gesetz, dass der Senat entweder einzelne Bezirke oder sogar die gesamte Stadt als Gebiet festlegen kann, in dem Erhöhungen begrenzt werden.

Der Immobilienmarkt in Berlin gilt als einer der attraktivsten in Deutschland. Deswegen steigen insbesondere hier die Mieten derzeit beispiellos. Der Wohnungsmarkt der Hauptstadt erlebt den stärksten Miet- und Kaufpreisanstieg seit mehr als 20 Jahren. Innerhalb eines Jahres verteuerten sich die Angebotsmieten, die Wohnungssuchenden in der Hauptstadt abverlangt werden, im Durchschnitt um 13,8 Prozent auf 7,50 Euro pro Quadratmeter (kalt). In einigen Lagen Neuköllns legten die Angebotsmieten binnen Jahresfrist sogar um fast 50 Prozent zu, in Friedrichshain um bis zu 25 Prozent. Ursache für den enormen Mietenanstieg im vergangenen Jahr ist in erster Linie das Bevölkerungswachstum. In den vergangenen fünf Jahren verzeichnete Berlin einen Zuwachs von mehr als 110.000 Einwohnern, gleichzeitig entstanden jedoch kaum neue Wohnungen. Neu-Berliner drängen daher in bislang nicht so attraktive Stadtteile, durch Sanierung und Modernisierung steigen in der Folge die Preise.
 
Die bayerische Landeshauptstadt München bekam als erste in der Bundesrepublik den 15 Prozent-Deckel. Doch bis auf Berlin und München hat bisher noch keine andere Stadt die 15 Prozentgrenze. Die Länder müssen zunächst Kriterien festlegen, anhand derer sie entscheiden, welche Kommunen oder Stadtgebiete gedeckelt werden können. Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) sagte mit Blick auf steigende Mieten vor allem in Großstädten: „Das ist eine Situation, die wir nicht mehr länger hinnehmen können.“ Nötig sei aber ein anderer und besserer Anlauf als nach den Plänen des Bundestags vorgesehen. Das Allerwichtigste sei, dass Wohnungen gebaut würden. Hamburg ist ebenfalls „pro Mietdeckel“, jedoch nur für einzelne Stadtteile. In Märkten mit starker Nachfrage und hoher Fluktuation, beispielsweise in Unistädten, ziehen hohe Neuvertragsmieten später auch die Mietspiegel und damit die Bestandsmieten stark mit sich.
 
Ein weiterer Bestandteil ist auch ein schärferes Vorgehen gegen sogenannte Mietnomaden, also Menschen, die von Wohnung zu Wohnung ziehen und keine Miete zahlen, bis sie rausfliegen. Künftig sind unter anderem Zwangsräumungen erleichtert, um solchen Mietbetrug zu bekämpfen. Auch bei Verzug der Kautionszahlung kann künftig – wie bei Verzug der Mietzahlung – eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden. Die Neuerung soll vor allem Kleinvermieter besser schützen, die laut Koalition 60 Prozent der Vermieter am Markt ausmachen.