Die neue europäische Wertpapieraufsicht ESMA soll ab dem kommenden Jahr die Ratingagenturen in der Europäischen Union (EU) beaufsichtigen. Die ESMA soll mit dieser Aufgabe allein betraut werden.Darauf haben sich die Unterhändler der EU-Mitgliedsstaaten und des Europäischen Parlaments am Mittwochabend in Brüssel geeinigt. Die ab Dezember geltende neue EU-Verordnung, mit der die Bonitätsprüfer erstmals einer Kontrolle durch die Aufsicht unterworfen werden, wird damit schon wieder geändert. Dies war notwendig, weil im Januar die EU-Aufsichtsbehörde ESMA in Paris an den Start geht. Die Überwachung der Agenturen wird damit von den nationalen Aufsehern vollständig an die ESMA übertragen. Sie kann in Zukunft eine Strafe von bis zu 20 Prozent des Umsatzes der Filiale einer Agentur verhängen, wenn diese sich nicht an EU-Recht hält.

Das Parlament hatte außerdem gefordert, dass die Agenturen auf einer geschützten Internetseite alle Details, die ihrer Ratingentscheidung zugrunde liegen, veröffentlichen sollen. Konkurrierende Agenturen sollten diese Informationen nutzen können, um unverlangt Einschätzungen über die Kreditwürdigkeit von Schuldenemittenten abgeben zu können. Damit würden Konkurrenten der marktbeherrschenden Anbieter Moody’s, Standard & Poor’s und Fitch Ratings gestärkt.

Dagegen hatten aber die europäischen Verbände börsennotierter Unternehmen und der Bilanzbuchhalter protestiert, weil es sich um vertrauliche Informationen über die Emittenten handle. Auf Drängen der Mitgliedstaaten wurde diese Regel vorerst fallen gelassen, soll aber bei der anstehenden nächsten Revision der Verordnung im kommenden Jahr wieder auf den Tisch kommen. EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier prüft unter anderem, wie die große Abhängigkeit der Finanzmärkte vom Urteil der Agenturen verringert werden kann.