Menschliche embryonale Stammzellen können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht patentiert werden. Wenn für die Gewinnung Embryonen zerstört werden, verstoße das gegen den Schutz der Menschenwürde, entschieden die Richter heute in Luxemburg. Das Grundsatzurteil beschränkt damit die Verwendung dieser Zellen für die Forschung.