Im Skandal um die Spenderorgane im Göttinger Universitätsklinikum werden nach und nach weitere Affären aufgedeckt.

Demnach gelangen in der BRD immer mehr Spenderorgane per Schnellverfahren zu todkranken Patienten. Dies, ohne die sonst üblichen Kriterien zu beachten. Aus einer auf eine Anfrage der Grünen gegebenen Antwort des Bundesgesundheitsministeriums geht hervor, dass es allein im Jahr 2011 knapp 900 Fälle gab. Das Schnellverfahren wird zum Beispiel für schwer vermittelbare Organe etwa von älteren Patienten mit Vorerkrankungen angewendet. Damit wird das eigentlich herrschende System der einheitlichen Wartelisten weitgehend außer Kraft gesetzt.