Bei den meisten Verträgen muss das Kündigungsschreiben bis zum Stichtag 30.November bei der Kfz-Versicherung eingegangen sein. Damit der Kfz-Versicherungswechsel ohne Ärger klappt, sollte die alte Police zum 01. Januar 2011 erst dann gekündigt werden, wenn die neue Kfz-Versicherung auch tatsächlich abgeschlossen ist.

Das Kündigungsschreiben sollte grundsätzlich per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt werden. Wer den 30. November verpasst, der erhält unter bestimmten Voraussetzungen eine zweite Chance: Sollte sich die Kfz-Versicherungsprämie erhöhen, gilt ein außerordentliches Kündigungsrecht. Es muss innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Meldung wahrgenommen werden. Das Sonderkündigungsrecht besteht außerdem, wenn die Police durch eine Änderung der Typ- und Regionalklassen teurer wird.

Wer aus Kostengründen von der Voll- auf eine Teilkaskoversicherung umsteigen möchte, der ist nach ADAC-Angaben nicht automatisch günstiger dran. Während bei der Vollkaskoversicherung die Prämie durch den Schadenfreiheitsrabatt beeinflusst wird, gibt es bei der Teilkasko keinen Rabatt. Der Selbstbeteiligungssatz sollte bei Vollkaskoschutz etwa 300 Euro betragen, bei der Teilkasko die Hälfte. Eine höhere Selbstbeteiligung rechnet sich nach Meinung des ADAC nur selten, da die Prämienunterschiede häufig nicht sehr hoch sind. Nach einem Schaden kann es sich lohnen, kleinere Reparaturen selbst zu bezahlen, um den Schadenfreiheitsrabatt zu retten.