Die Mozilla-Stiftung hat ihre Klage gegen Portale gewonnen, die grundsätzlich kostenlose Software an Internetnutzer verkaufen.
In einem Gerichtsurteil des Landgerichtes Hamburg wurde vergangene Woche der Klage der US-amerikanischen gemeinnützigen Stiftung gegen verschiedene Betreiber so genannter „Abzockportale“ bzw. „Abo-Fallen“ entsprochen. Damit dürfen die Open Source-Programme „Firefox“ und „Thunderbird“ von Mozilla auf diesen Seiten nicht mehr kostenpflichtig vertrieben werden. Zudem müssen etwaige Kostenpflichten und vertragliche Mindestlaufzeiten auf derart konzipierten Webseiten in Zukunft klar und deutlich kenntlich gemacht werden, urteilte das Landgericht.