Mit der Zustellung einer Probepackung schieben die Medivatis GmbH, Medi-Pharm und Hirschberger NaturRat derzeit vorwiegend Senioren Lieferverträge unter. Es geht dabei um angeblich gesundheitsfördernde Nahrungsergänzungsmittel (z. B. Ginkgo-Präparate), die monatlich zugestellt werden.

Die Unternehmen gehen ausgeklügelt vor. Die Verbraucher werden ohne Einwilligung angerufen. Das Gespräch beginnt getarnt als Informationsgespräch oder als Umfrage zum Arzneimittelkauf. Ziele des Gesprächs sind aber, dass Verbraucher eine Monatspackung zum Probierpreis bestellen oder sich diese als Dankeschön zuschicken lassen. Mit Erhalt der Probepackung schieben die Unternehmen dann einen Abonnementvertrag unter, wenn ihnen innerhalb von 14 Tagen kein Widerruf zugeht. „Durch bloßes Schweigen kommt aber in diesem Fall gar kein Vertrag zustande“, prangert Dr. Boris Wita von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein das Verhalten der Unternehmen an. Durch einen solchen Abovertrag sollen dann angeblich Forderungen in Höhe von bis zu 338,75 Euro entstanden sein.

Als Unternehmensadresse sind entweder nur eine Postfachadresse angegeben oder gar zwei unterschiedliche Adressen. Egal bei welcher der Adressen widerrufen wird, meist behaupten die Unternehmen, der Widerruf sei an die falsche Adresse gesandt worden. So wird auch noch versucht, das Widerrufsrecht nicht zu gewähren. Begleichen die Verbraucher die untergeschobene Rechnung nicht, drohen die Unternehmen mit der Einschaltung von Inkasso-Firmen und ‚erheblichen Gebühren’. Zudem werden die Telefongespräche aufgezeichnet, um zusätzlich Druck aufzubauen.

Grundsätzlich gilt: Alle Betroffenen, die sicher sind keine kostenpflichtige Ware im Rahmen eines Telefonates bestellt zu haben, können die Rechnung für diese Zusendungen getrost ignorieren. Die zugesandten Produkte sind zu behandeln wie „unbestellte Waren“. Mit diesen kann der Verbraucher nach eigenem Ermessen verfahren und braucht sie nicht zu bezahlen!

Diejenigen, die nicht sicher sind ob ein rechtsgültiger Vertrag zu Stande gekommen ist, sollten in die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale kommen. Wieder einmal zeigt sich, wie wirkungslos die gesetzlichen Regelungen gegen unerlaubte Telefonwerbung sind und wie notwendig die Bestätigungslösung ist.

Quelle:VBZ SH