Mieter in großen Wohnblöcken müssen nicht für die vollen Grundgebühren der Wasserversorgung aufkommen, wenn ein Großteil der Wohnungen leer steht.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil entschieden. Er gab damit dem Mieterschutzverein Oberlausitz gegen eine Wohnungsgenossenschaft in Görlitz recht (Az: VIII ZR 183/09).