Das Bundesjustizministerium weist Kritik am Gesetzentwurf zum Verbot der gewerblichen Sterbehilfe zurück.

Ministeriumssprecher Anders Mertzlufft teilte am Dienstag mit, dass neues Strafrecht eingeführt werde und keines abgeschafft. In den letzten Tagen hagelte es herbe Kritik von Unionsseite und Ärzten. Sie monierten, dass mit dem neuen Gesetznun auch Mediziner und Pfleger künftig straffrei Beihilfe zum Suizid geben können. In dem Gesetzentwurf soll gewerbliche Sterbehilfe mit Haft bestraft, Sterbe-Beihilfe für Angehörige und andere nahestehende Personen jedoch straffrei bleiben.