Gestern haben wir hier über den Vorgang einer Veröffentlichung unwahrer Kommentare berichtet mit anschließender Löschung der E-Mail Adresse. Mittlerweile haben wir nun erfahren müssen, dass es eine Strafanzeige gegen die Veröffentlichungsplattformen geben wird. Dies alleine schon, um den Klarnamen des Kommentarverfasser herauszubekommen.

Wir in der Redaktion schätzen beide Plattformen sehr, seit Jahren. Das man eine solche Art der „Eigenwerbung“ nötig hat, verstehen wir nicht. Reisserische Schlagzeile hin oder her, so was gehört sich nicht. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Jede Plattform muss Kommentare im Vorhinein auf den Wahrheitsgehalt und ehrverletzende Äusserungen hin prüfen. Soviel Zeit muss sein.

Solche Veröffentlichungen schaden aber auch der Plattform selber und sprechen nicht unbedingt für eine qualifizierte Arbeitsweise der damit betrauten Personen. Bei den Plattformen handelt es sich übrigens um graumarktinfo und boerse-online. Beide haben zwar den Kommentar gelöscht, weil man gemerkt hat: „das geht so nicht“, aber das Suchergebnis mit der negativen Schlagzeile ist immer noch existent.

Warum die beiden Plattformen das nicht löschen wollen (oder vielleicht können), wissen wir nicht. Der Schaden für den Betroffenen kann durch besondere Umstände durchaus im 6-stelligen Bereich liegen, dessen sollte sich der Kommentator und die Plattform bewusst sein.

Wir raten eigentlich allen Beteiligten hier eine schnelle außergerichtliche Lösung zu finden, dazu muss aber der Verursacher des Kommentars sich aber bei dem Betroffenen melden.