Die meisten Pflegegutachten werden in Auftrag gegeben, um zu überprüfen, ob Leistungsansprüche gegenüber der Pflegeversicherung bestehen.Durchgeführt werden die Pflegegutachten vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK)
Auf der Grundlage eines Besuchs im Wohnbereich der Antragsteller und anhand der gesetzlich vorgegebenen Kriterien stellt ein ärztlicher Gutachter fest, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und – falls ja – welcher Pflegestufe diese zuzuordnen ist. Bei einer Begutachtung wird der ursächliche Zusammenhang dargestellt zwischen dem vorliegenden Hilfebedarf bei den im Gesetz genannten Verrichtungen des täglichen Lebens und einer Krankheit oder Behinderung.

Doch Achtung! Der MDK begutachtet immer im Auftarge der Pflegeversicherung, aus meiner Erfahrung eher restriktiv, so Marlies Jänisch von der Pflege GbR in Leipzig. Marlies Jänisch empfiehlt daher immer auf einen privaten Pflegegutachter zurückzugreifen um die eigenen Ansprüche zu sichern.

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