Laut dem Statistischen Bundesamt wurden 2009 ca. 130.000 Privatinsolvenzen in Deutschland durchgeführt. Häufig sind unerwartete Änderungen der Lebensumstände Auslöser von privaten Überschuldungen. Für Immobilienkäufe nehmen viele Bürger einen Bankkredit auf, dessen Raten sie bald nicht mehr abbezahlen können. Manche Investitionen entpuppen sich zudem als unseriös.

Über einen ganz speziellen, ja fast unglaublichen Fall, berichtete am gestrigen Abend Peter Escher in seiner Sendung Escher im MDR. Es geht um einen Geschäftsmann aus Leipzig. Dieser soll in letzter Zeit Anleger, Geschäftspartner und seine Angestellten getäuscht haben. Dabei bediente er sich Unternehmen, die sich mit der Sanierung und dem Vertrieb von Immobilien befassen. Zu den Geschädigten gehört auch Matthias H., der als Bauarbeiter für den Geschäftsmann arbeitet. Ihm droht sein Chef mit Entlassung, wenn er nicht eine firmeneigene Wohnung kauft. Matthias H. fühlt sich derart unter Druck gesetzt, dass er 2009 einen Kredit von 90.000 € aufnimmt und die angebotene Wohnung kauft. Doch die Wohnung wird nie fertig saniert und die Firma, von der Matthias H. die Wohnung erworben hat, ist nicht mehr greifbar. Sein Chef hat sie an einen so genannten Firmenbestatter verkauft. Matthias H. hat heute keinen Job mehr, 90.000 € Schulden und muss demnächst Privatinsolvenz anmelden. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Leipzig wegen des Verdachts des Betruges gegen seinen ehemaligen Chef.

Worauf sollte man achten, wenn man eine Immobilie kaufen möchte?
Vor dem Kauf einer Immobilie ist es immer ratsam, sich das Objekt persönlich vor Ort anzuschauen und den Wert dieser Anlage durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen. Reine Steuerersparnis sollte nicht unbedingt die einzige Motivation für einen Immobilienkauf sein. Lässt sich das geplante Immobiliengeschäft nur durch ein Bankdarlehen finanzieren, sollte man der Bank nicht blindlings vertrauen. Wenn die Bank mit einer Vollfinanzierung einverstanden ist, gehen die meisten Kunden davon aus, dass die Bank die Werthaltigkeit der einzelnen Objekte auch genau geprüft hat. Leider ist das häufig nicht der Fall. Im Gegensatz zu früher, als viele Banken ihre Geschäfte noch selbst abgewickelt haben, übertragen sie diese Aufgaben heute in der Regel an Vertriebsfirmen. Wichtig ist, dass man sich alle Aussagen und auch Versprechungen bei einem Beratungsgespräch schriftlich bestätigen lässt und nichts unter Druck unterschreibt. Nur, wenn man der Bank eine Falschberatung nachweisen kann, ist es möglich, Schadensansprüche gegen diese zu stellen.

Das ist auch das was wir immer sagen: Beratungsprotokoll unterschreiben lassen!

Quelle: Escher/MDR