Neben der Wertstabilität und den Ertragschancen durch Mieteinnahmen sind Immobilien auch aus steuerlichen Aspekten interessant.

Bei vermieteten Immobilien können bestimmte Werbungskosten mit den entsprechenden Mieteinnahmen verrechnet werden. Übersteigen die Werbungskosten die Mieteinnahmen, so entstehen „Verluste aus Vermietung und Verpachtung“, die steuerlich geltend gemacht werden können. Zu den Werbungskosten zählen z.B.: die Finanzierungskosten (Kreditzinsen, Nebenkosten und Geldbeschaffungskosten), die Abschreibungen (Absetzung für Abnutzung =AfA), der Erhaltungsaufwand, die sonstigen Werbungskosten.

Hier ist der Erwerb von Immobilien im Bereich Denkmalschutz und Sanierungsgebieten besonders interessant. Hier haben Sie die Möglichkeit erhöhte steuerliche Abschreibungen über die Dauer von 10 Jahren bei Eigennutzern und 12 Jahren bei fremdgenutzten Wohneigentum geltend zu machen.

Grundlage dafür sind die Paragraphen 7i und 7h des Einkommensteuergesetzes (EStG)