Viele Brandenburger schildern derzeit Werbeanrufe, ihrer Auffassung nach von namhaften Firmen, wie z. B. „Yves Rocher“ oder „Otto“, welche unter dem Vorwand der kostenfreien Zusendung von Kosmetikartikeln und Kosmetik-Gutscheinen persönliche Daten, wie das Geburtsdatum „der Frau des Hauses“, abfragen würden.
Am Telefon ist für die Verbraucher jedoch nicht erkennbar, dass es sich um Nachahmer von Markenfirmen handelt, die z. B. „Yves Roche“ oder „o.t.o.“ heißen und mit Gewinnversprechen locken.
Mit diesen Anrufen erhalten die Verbraucher eine telefonische Mitteilung über einen Gutscheingewinn und wenig später folgt ein Brief des IFK-Glücksteams aus den USA mit der Aktivierung für www.win-finder.com bzw. ein Brief von der „o.t.o. Ltd.“ aus Großbritannien mit der Aktivierung für www.windienst.net – mit angeblich erhaltener „Vollmacht“ der Verbraucher.

Tritt dieser Fall ein, müssen Betroffene Ihre nächsten Telefon-rechnungen sorgsam auf „Beiträge andere Anbieter“ überprüfen.

„Bei Werbeanrufen mit Datenabfragen sollte man generell vorsichtig sein“, warnt Norbert Richter von der Verbraucher-zentrale Brandenburg. „Einem bestehenden Vertragspartner liegen die persönlichen Daten des Verbrauchers bereits vor, er muss diese also nicht erneut angeben“.

Win-Finder und win-dienst.de versprechen den Besuchern ihrer Internetseiten die Eintragung in 200 Gewinnspiele jeden Monat mit Preisen von bis zu 1 Million Euro. Angeblich trägt das Unternehmen mit einer speziell entwickelten Software Verbraucher monatlich vollautomatisch in 200 Gewinnspiele ein. Für die Registrierung fragt win-finder nach Rufnummer und Geburtsdatum – um anschließend über die Telefonrechnung wöchentlich 9,90 Euro abzubuchen. Außerdem werden vor allem ältere Verbraucher
angerufen, denen angebliche Gewinne in Aussicht gestellt werden. Offensichtlich entlockt man dabei den vermeintlichen „Gewinnern“ auch verschiedene personenbezogene Daten.

Verbraucherschützer Richter empfiehlt Betroffenen, den fragwürdigen Betrag nicht zu zahlen. Betroffene sollten Widerspruch gegen die unberechtigte Forderung bei Ihrem Telefonanbieter einlegen und lediglich den unstrittigen Betrag der Telefonrechnung begleichen. Der dubiosen Forderung und dem angeblichen Vertragsschluss sollten Betroffene ebenfalls widersprechen.

Insgesamt muss die bedauerliche Lehre daraus für Verbraucher lauten, dass nicht nur Kontoauszüge regelmäßig auf unberechtigte Abbuchungen, sondern auch Telefonrechnungen sowohl in Papierform als auch Onlinerechnungen auf Unregelmäßigkeiten überprüft werden müssen.

Quelle: VBZ Brandenburg