Eine Angestellte der Bundesagentur für Arbeit hatte ihren Urlaub ohne Genehmigung angetreten.
Sie wurde daraufhin fristlos entlassen. Zu Recht, entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Arbeitgeber dürfen Beschäftigten fristlos kündigen, wenn diese trotz vorheriger Warnung ohne Genehmigung ihren Urlaub antreten. Eine formelle Abmahnung ist unter diesen Umständen in der Regel nicht notwendig, urteilte das Gericht.