Leistungen – welche Risiken sind versichert?
  • Absicherung der laufenden Mieteinnahmen gegen
    • Mietausfall während des bestehenden Mietverhältnisses
    • Mietausfall nach Kündigung des Mietverhältnisses
    • Mietausfall wegen Wiederherstellung der Bewohnbarkeit und Vermietbarkeit der Wohnung,
  • Sachschäden in der Wohnung

und

  • soweit Vermieter-Rechtschutz vereinbart wurde, für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem diesem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Mietverhältnis.

 

Vertragslaufzeit
  • 1 Jahr mit automatischer Verlängerung, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Jahres gekündigt wird.

 

Vertragsende
  • bei Kündigung durch eine der Vertragsparteien
  • der Vertrag endet mit der wirksamen Beendigung des Mietverhältnisses
    • bei Vertragsbeendigung erfolgt eine Rückzahlung der nicht verbrauchten Prämie, es sei denn dass im laufenden Jahr ein Leistungsfall eingetreten ist.
Wie hoch sind die Versicherungsleistungen
  • Wir leisten die im Versicherungsschein dokumentierte Anzahl der monatlichen
    • Nettomieten (Kaltmiete) zu 100%
    • Nebenkosten zu 90%
  • Der Mietausfall wegen Wiederherstellung der Bewohnbarkeit und der Wiedervermietbarkeit ist je Versicherungsfall auf max. 1,5 Monatsmieten begrenzt.
  • Der Ersatz für Sachschäden ist auf den tatsächlich entstandenen Schaden, maximal auf den im Versicherungsschein dokumentierten Höchstbetrag begrenzt.

 

Selbstbeteiligungen
  • bei Sachschäden 2,5 Nettomieten
  • im Rahmen der Vermieterrechtsschutzversicherung gilt eine Selbstbeteiligung von € 250 je Rechtsfall.

 

Wartezeiten
  • für bei Abschluss des Versicherungsvertrages bereits bestehende Mietverhältnisse gilt eine Wartezeit von 3 Monaten.

 

Leistungen – was ist nicht versichert?
  • Mietforderungen und sonstige versicherte Ansprüche denen berechtigte Einreden, Einwendungen oder Gegenansprüche des Mieters
    (z. B. Mietminderung) entgegenstehen.
  • Mietforderungen und sonstige Ansprüche, die nicht durch ein unter den Versicherungsschutz fallendes Ereignis entstanden sind, wie z.B. Mietforderungen, die durch Leerstand der Wohnung, Sachschäden in der Wohnung, die durch Verschleiß oder gewöhnliche Abnutzung der Mietsache entstanden sind und Schönheitsreparaturen.
  • Ansprüche gegen Ihren Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten oder einer Ihrer Verwandten in direkter Linie.
  • Schadenersatzansprüche aus dem Mietvertrag, soweit solche nach diesen Bedingungen nicht versichert sind.
  • Mahnkosten und sonstige Kosten der Rechtsverfolgung, soweit solche nach diesen Bedingungen nicht versichert sind.
  • Räumungs-, Zwangsvollstreckungs- oder sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Räumung der Wohnung, soweit solche nach diesen Bedingungen nicht versichert sind (siehe jedoch Baustein Vermieterrechtsschutz)

www.besure-vermieter.de