Das Landgericht Saarbrücken hat die Verurteilung des NPD-Politikers Udo Pastörs wegen Volksverhetzung bestätigt.

In dem Berufungsverfahren hielt das Gericht am Dienstag an dem vorherigen Urteil des Amtsgerichts fest, dass den Fraktionschef der rechtsextremen NPD im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern im Mai zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt hatte.