Nun, das tun, was die BaFin verlangt, daran führt natürlich kein Weg vorbei. Aber die Frage, ob es eine Alternative geben kann, muss man sich doch stellen, oder?

Natürlich wird jede Gesellschaft den Rechtsweg beschreiten, aber sicherlich mit eher wenig Aussichten auf Erfolg, dazu sind die Gerichte zur BaFin freundlich in ihren Entscheidungen.

Was passiert ist doch klar, die Anleger verlieren ihr Geld, denn keine der Gesellschaften wird das Geld noch haben, welches sie angekauft hat. Warum auch, jede Gesellschaft wollte ja auch Ihren Teil des Kaufvertrages erfüllen, ist somit für sich davon ausgegangen, richtig zu handeln.

Gibt es Alternativen?

Natürlich gibt es die. Aber zu glauben, dass die BaFin da dann auch einfach so mitmacht, ist eher „blauäugig“ gedacht. Das Einfachste wäre natürlich, das Ganze in ein BaFin-genehmigungspfichtiges Produkt mit einer Prospektierung nach IDW S4 umzuwandeln und die Anleger zu bewegen, das alte Geld zurück zu nehmen und das so zurückerhaltene Geld, sofort in das neue Produkt zu investieren.

So einfach wird euch die BaFin das nicht machen! Die BaFin wird auf Rückabwicklung bestehen – definitiv!

Eine weitere Alternative ist, ab sofort die Verträge nicht mehr aufzukaufen und die Verträge an eine Factoringgesellschaft zu vermitteln. Diese kauft den Vertrag ganz legal an und zahlt dem Kunden das Geld aus. Der Kunde wiederum investiert dann in ein nach IDW S4 prospektiertes und BaFin-genehmigtes Produkt.

Nur mal ehrlich liebe BaFin, so wird es kommen. Eure Versicherungslobby hat dadurch nichts gewonnen, aber das Geld der Kunden wird dann in Blindpools investiert.

Prima Lösung! Habt ihr wieder mal super hinbekommen! Vielleicht auch noch in einen Genussschein?

Manchmal, bei allem Respekt, muss man sich die Frage stellen, wie „unprofessionell“ sind die denn eigentlich? Die Sicherheit beim Kaufvertrag ist doch viel höher, als bei einem Blindpool, oder sehe ich das falsch?