Frankfurt/Main: Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) berichten heute über ihre Arbeit und über aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.


Das BKA stellt hierzu den Jahresbericht 2009 der Financial Intelligence Unit (FIU) Deutschland vor. Demnach wurden im vergangenen Jahr insgesamt 9.046 Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemeldet.

Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr (2008: 7.349 Anzeigen) eine Steigerung um 23 %. Die Zunahme basiert zum Großteil darauf, dass die Zahl der Anzeigen im Zusammenhang mit Finanzagenten im Jahr 2009 auf 2.394 gestiegen ist (2008: 971).

Bei „Finanzagenten“ handelt es sich um Personen, die angeworben werden, um ihr Privatkonto für Geldwäsche-Transaktionen zur Verfügung zu stellen und die Beträge – regelmäßig gegen Provision – ins Ausland an Hinterleute oder zur weiteren Verschleierung von Zahlungsvorgängen an andere Finanzagenten weiterzuleiten1.

2009 konnte bei etwa der Hälfte der Verdachtsanzeigen (46 %) der Verdacht einer Straftat erhärtet werden; 63 % dieser Anzeigen enthielten Hinweise auf Betrugsdelikte, 7 % auf Urkundenfälschung sowie jeweils 5 % auf Insolvenz- und Steuerdelikte.

Über 4 % der Verfahren der Organisierten Kriminalität (25 von insgesamt 579 OK-Verfahren im Jahr 2009) wurden 2009 durch entsprechende Geldwäsche-Verdachtsanzeigen ausgelöst. In 98 Verdachtsanzeigen waren Hinweise auf mögliche „Terrorismusfinanzierung“ enthalten.

BKA-Präsident Jörg Ziercke zur Vorgehensweise der Täter: „Wir stellen fest, dass die Modi Operandi im Deliktsbereich der Geldwäsche immer komplexer werden. Geldwäsche wird zunehmend über fiktive Handels- oder Warengeschäfte abgewickelt, wobei internationale Tätergruppierungen und Gesellschaften mit Sitz im Ausland im Mittelpunkt stehen. Geldwäscher nutzen gezielt die Tatsache, dass Rechtshilfeersuchen typischerweise langwierig sind, dass in verschiedenen Staaten unterschiedliche Bank- und Berufsgeheimnisse gelten und die Kontroll- und Strafverfolgungsintensität unterschiedlich ausgeprägt ist. Zudem entwickeln die Täter fortlaufend neue „Geschäftsmodelle“.
Die „Kreativität der Geldwäscher“ beklagt auch BaFin-Präsident Jochen Sanio: „Regulierer und Gesetzgeber müssen ständig auf der Hut und im Stande sein, sofort auf neue Entwicklungen zu reagieren.“

Nutzung neuer Zahlungsmethoden

Dies gilt insbesondere auch für die Nutzung so genannter „neuer Zahlungsmethoden“, die teilweise nicht einmal den Regularien des konventionellen Finanzsystems unterliegen. Nachdem im Jahr 2008 insgesamt 26 Verdachtsanzeigen eingingen, bei denen die Tatverdächtigen ein internetbasiertes Zahlungssystem nutzten, wurden 2009 insgesamt 63 Verdachtsanzeigen erstattet.

Einige dieser neuen Zahlungsmethoden eröffnen aufgrund ihrer technischen Multifunktionsfähigkeit und der möglichen anonymen Nutzung neue Varianten der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. BKA und BaFin hätten die Entwicklung der so genannten „neuen Zahlungsmethoden“ mit großem Interesse verfolgt und sehr schnell erkannt, welche potenziellen Gefahren diese Zahlungsmethoden in Punkto Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit sich brächten, erläutert Sanio. Auch die FATF beschäftigt sich derzeit mit diesem Thema.

Folgende weitere Entwicklungen waren für das Jahr 2009 kennzeichnend:

Handel mit CO2-Emissionszertifikaten
Seit Ende Juli 2009 wurden in Deutschland durch Kreditinstitute und Energie-Handelsunternehmen vermehrt Geldwäscheverdachtsanzeigen erstattet, deren Hintergrund Angebote oder Geldtransfers im Zusammenhang mit CO2-Emissionszertifikaten waren. Bislang konnten 62 Anzeigen mit Verdachtsmomenten für Umsatzsteuerbetrug festgestellt werden.

Bargeldabwicklungen
Im Jahr 2009 ist die Zahl der Verdachtsanzeigen (1.866) im Zusammenhang mit Bargeldabwicklungen im Vergleich zum Vorjahr um 34 % gestiegen (2008: 1.388). Diese Zunahme beruhte zum großen Teil auf Anzeigen, denen zum Beispiel Bareinzahlungen direkt bei Banken oder an Geldautomaten oder Barkäufe z.B. von Kfz, Edelmetallen oder Immobilien, zugrunde lagen.

Goldhandel
Bereits 2008 hatte die FIU auf eine neue Typologie im Zusammenhang mit Goldscheideanstalten hingewiesen, der Verdachtsmomente für die Straftatbestände Betrug und Geldwäsche zugrunde lagen. Seit Januar 2009 stellte die FIU 69 entsprechende Verdachtsanzeigen fest, bei denen insgesamt Transaktionen in Höhe von über 60 Millionen Euro durchgeführt wurden.

Kommerzielle Webseiten
Im Jahr 2009 wurden in 417 Verdachtsanzeigen Sachverhalte angezeigt, bei denen auf „kommerziellen Webseiten“ im Internet Waren zu sehr günstigen Preisen angeboten, diese aber nach Eingang der Vorkassenzahlung nicht versandt wurden. Die Gelder wurden zumeist auf Konten von Privatpersonen gesammelt, die als Finanzagenten ihre Konten zur Verfügung stellten

Quelle: BKA