Kauf von „gebrauchten Lebensversicherungen“
Nach Erkenntnissen der BaFin sind am Markt verstärkt Unternehmen tätig, die Verbrauchern zum Zweck der Geldanlage anbieten, ihnen ihre Vermögensanlagen, insbesondere ihre Lebens- oder private Rentenversicherung („gebrauchte Lebensversicherung“), abzukaufen. Dabei wird der Kaufpreis von dem Unternehmen – jedenfalls zu einem Teil – einbehalten und soll zu einem späteren Zeitpunkt, regelmäßigArtikel lesen