Sportvereine leisten einen wichtigen Beitrag für die Vorbeugung gegen Krankheiten, aber auch in der Rehabilitation.

Doch viele Verbraucher sind irritiert, wenn sie für den Rehasport Mitgliedsbeiträge bezahlen sollen, und fragen bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) nach. „Grundsätzlich handeln die Krankenkassen mit den Rehasport-Anbietern Preise für die Teilnahme der Versicherten aus, mit denen die angebotenen Leistungen abgegolten sind“, klärt Beraterin Andrea Fabris auf.

Als sich zum Beispiel Frau M. nach längerer Krankheit hochmotiviert beim nächstgelegenen Sportverein anmelden wollte, sollte sie zusätzlich zur ärztlichen Verordnung noch den Vereinsjahresbeitrag von rund 80 Euro zahlen; ein anderer Verein gab ihr die gleiche Auskunft. Da sie nur eine kleine Rente bezieht und die Krankenkasse bereits für die Teilnahme am Gruppensport bezahlt hatte, erkundigte sie sich bei der UPD-Beratungsstelle in Potsdam nach der Zulässigkeit dieser Bedingung. Dort erläuterte ihr Juristin Fabris, dass die Rahmenvereinbarung über Rehabilitationssport und Funktionstraining vom 1. Januar 2011 ausdrücklich festhalte, dass eine Vereinsmitgliedschaft für die Teilnahme nicht verpflichtend ist, sondern nur auf freiwilliger Basis angeboten werden kann. Weitere Kosten dürften also nicht anfallen. Die Patientenberaterin empfahl Frau M., den Verein darauf hinzuweisen, wenn er den Rehasport ohne Zahlung eines Mitgliedsbeitrags weiterhin ablehnt: „Sprechen Sie die Frage nach Mitgliedsbeiträgen sofort an und verweisen Sie auf die Rahmenvereinbarung, gegebenenfalls auch mit Unterstützung Ihrer Krankenkasse!“

Quelle.VBZ Brandenburg