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ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG: Erfolg für eine geschädigte Anlegerin

Landgericht Landshut lehnt Klage der ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG ab – Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner erstreiten positives Urteil für geschädigte ALAG Anlegerin

Eine geschädigte Anlegerin hatte sich als atypisch stille Gesellschafterin an der ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG in Form einer Einmaleinlage (Classic) und einer Rateneinlage (Sprint) beteiligt. Nachdem sie von der ALAG Ende 2012 auf Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttung, Zahlung von rückständigen Sprintraten und Weiterzahlung von zukünftigen Sprintraten verklagt wurde, suchte sie Rat bei den Rechtsanwälten Dr. Schulte und Partner.

Bei der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co.KG handelt es sich um einen geschlossenen Fonds für den in den Jahren 2002-2004 etliche Privatanleger gezeichnet haben. Aber bereits 2010 und Ende 2012 erhielten zahlreiche Anleger Zahlungsaufforderungen mit dubiosen Vergleichsangeboten durch die ALAG und bis jetzt sollen schon über 2000 Anleger verklagt worden sein.

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