Die Deutsche Verkehrswacht nimmt sich die Radfahrer zur Brust.

Diese sollen künftig mit deutlich weniger Promille radeln dürfen. Die Jahreshauptversammlung der Deutschen Verkehrswacht verständigte sich auf das Ziel, die bisherige Grenze von 1,6 Promille für absolute Fahruntüchtigkeit auf die bereits für Autofahrer geltenden 1,1 Promille zu senken. Weshalb hier unterschiedliche Maßstäbe existierten, könne nicht sinnvoll erklärt werden. Sollte sich künftig bei Radfahrern bei einer Kontrolle eine absolute Fahruntüchtigkeit herausstellen, kostet dies den Radler den Führerschein.