Deutschland kann vor ausländischen Gerichten nicht wegen Kriegsverbrechen der Nationalsozialisten verklagt werden. Das hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag entschieden. Die Bundesregierung hatte den IGH angerufen, weil Deutschland nach mehreren in Italien gefällten Urteilen Entschädigungen zahlen sollte.Gutes Urteil für Herrn Schäuble!