Freiheit ist doch nur halb so schön.

Am Dienstag hat ein 32-Jähriger in einer Neumünsterer Polizeiwache eine recht ungewöhnliche Bitte vorgetragen. Der Mann, der wegen siebenfachen Diebstahls zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt worden war, war kürzlich auf Bewährung freigekommen. Vorrausetzung für die Bewährung war die Teilnahme an einer Therapie. Doch der Mann traute sich selbst nicht. Er füchtete, dass er bis zu dem Antritt der Therapie wieder dtraffällig werden könnte. Die Bundespolizisten reagierten äußerst überrascht, informierten jedoch umgehend die Staatsanwaltschaft Flensburg. Diese stellte einen Haftbefehl aus. Dem Dieb wurde seine Bitte erfüllt. Nun sitzt er im Neumünsterer Gefängnis seine restliche Haft von einem Jahr ab.