Am 1. Juli 2011 jährt sich die Einführung des Pfändungsschutzkontos zum ersten Mal: Es soll Schuldnern das Existenzminimum sichern. In diesem Zusammenhang macht den angesprochenen, in der Regel finanziell schwach dastehenden Bankkunden jedoch ein Problem schwer zu schaffen.

Banken, aber insbesondere auch Sparkassen, verlangen von ihnen für die Führung des sogenannten P-Kontos erhöhte Kontoführungskosten. 15 € pro Monat sind dabei keine Seltenheit. Dieses Geld können viele Betroffene nicht aufbringen und deshalb verzichten sie auf das für sie an sich wichtige Konto. Das darf nicht sein, sagt die Verbraucherzentrale Sachsen und fordert: Schluss mit den erhöhten Kontoführungskosten.

Die Mehrheit der Verbraucher zahlt heute für die Führung eines üblichen Girokontos kein oder nur ein geringes monatliches Entgelt. „Beispielsweise entrichten Kunden der Sparkasse Döbeln für das einfache Konto „Giro Classic“ jeden Monat 5,50 € – was allerdings unseres Erachtens auch schon nicht mehr preisgünstig ist“, informiert Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Will ein Kunde dieses Konto jedoch in ein P-Konto umwandeln, soll er dafür dann monatlich 15 € zahlen. Leider ist das kein Einzelfall. So fordert etwa auch die Sparkasse Meißen pro Monat 15 € und die Sparkasse Chemnitz 12,50 €. Bei der Sparkasse Leipzig sind es immerhin noch 10 €. Auch die Volksbanken reihen sich häufig in diese Gruppe teurer Anbieter ein.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat diesem – nach ihrer Meinung rechtswidrigen – Verhalten den Kampf angesagt. Eine Reihe von sächsischen Volksbanken hat daraufhin ihr Verhalten zu Gunsten der Betroffenen geändert. Sie fordern jetzt kein erhöhtes Entgelt mehr. „Bei den Sparkassen hat man jedoch den Eindruck, sie wollen solange wie möglich diese überzogenen Entgelte kassieren und das obwohl schon eine Reihe von Gerichten gegen sie entschieden hat“, kritisiert Heyer die Uneinsichtigkeit dieser Geldhäuser. Auch die Sparkasse Döbeln war nicht bereit, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben. Deshalb hat die Verbraucherzentrale Sachsen am 15. April 2011 vor dem Landgericht Leipzig Klage gegen das Kreditinstitut erhoben.
Es ist jetzt wichtig, dass bundesweit durch die Gerichte schnell und endgültig Rechtssicherheit geschaffen wird. Ab dem 01.01.2012 bestehen nämlich die gesetzlichen Schutzmöglichkeiten nur noch über das P-Konto.

Quelle:VBZ Sachsen